Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Einstellungen?
In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Beschäftigten ist der Betriebsrat vor jeder Einstellung nach § 99 BetrVG zu unterrichten und um Zustimmung zu bitten. Er kann sie innerhalb einer Woche aus den im Gesetz genannten Gründen verweigern. Nach § 93 BetrVG kann er außerdem verlangen, dass Stellen zuvor intern ausgeschrieben werden.
Warum das wichtig ist
Unterschätzt wird meist nicht die Wochenfrist, sondern die Vorbereitung: Der Betriebsrat braucht die Unterlagen aller Bewerbenden, die Auswahlkriterien und Angaben zur geplanten Eingruppierung. Wer das erst nach der mündlichen Zusage zusammensucht, verliert zwei Wochen in einer Phase, in der die Person noch andere Angebote prüft. Bei der Einführung von Recruiting-Software ist zudem regelmäßig eine Betriebsvereinbarung erforderlich.
So hilft Teamtailor
Teamtailor stellt Unterlagen, Auswahlkriterien und Bewertungen je Vakanz gebündelt bereit und dokumentiert die Freigabeschritte, sodass sich die Anhörung ohne Sammeln aus einzelnen Postfächern vorbereiten lässt.



