Was regelt die DSGVO im Recruiting?

Die DSGVO regelt zusammen mit § 26 BDSG, wie Bewerberdaten verarbeitet werden dürfen. Für das Bewerbungsverfahren selbst ist keine Einwilligung nötig — Rechtsgrundlage ist die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses. Sobald Daten darüber hinaus aufbewahrt werden, etwa im Talent-Pool, braucht es eine ausdrückliche, jederzeit widerrufbare Einwilligung.

Warum das wichtig ist

Der Standardfehler ist die Aufbewahrung «für später» ohne Einwilligung. Üblich sind sechs Monate nach der Absage — die Frist orientiert sich an der Klagemöglichkeit nach AGG; danach ist zu löschen. Der zweite Fehler sind Bewerbungen in persönlichen Postfächern und lokalen Ordnern: Was dort liegt, lässt sich weder auf ein Auskunftsersuchen beantworten noch zuverlässig löschen.

So hilft Teamtailor

Teamtailor hält Bewerberdaten an einem Ort, verwaltet Einwilligungen und Aufbewahrungsfristen mit automatischer Löschung und beantwortet Auskunfts- und Löschanfragen aus dem System heraus.

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