Was ist das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet seit 2006 Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Für das Recruiting gilt es vom ersten Satz der Stellenanzeige bis zur Absage — auch gegenüber Menschen, die nie eingestellt wurden und den Betrieb nie betreten haben.
Warum das wichtig ist
Der Klassiker ist die Anzeige: «junges, dynamisches Team», eine Altersgrenze oder eine Stellenbezeichnung ohne m/w/d gelten als Indiz für eine Benachteiligung. Dann muss das Unternehmen belegen, dass sachliche Gründe entschieden haben. Wer Kriterien und Bewertungen nicht dokumentiert hat, kann das nicht — und zahlt eine Entschädigung, obwohl die Auswahl fachlich richtig war.
So hilft Teamtailor
Teamtailor hält Anforderungen, Bewertungen je Kriterium und Absagegründe strukturiert am Verfahren fest, sodass nachvollziehbar bleibt, worauf eine Entscheidung beruhte und wann welche Daten gelöscht wurden.



