Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist die vereinbarte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit verkürzter Frist von zwei Wochen kündigen können (§ 622 Abs. 3 BGB). Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Zeitgleich greift der Kündigungsschutz nach dem KSchG erst nach sechs Monaten — in der Praxis fällt beides zusammen, rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.

Warum das wichtig ist

Die Probezeit ist keine verlängerte Auswahlrunde, sondern die Bewährungsprobe des eigenen Onboardings. Trennungen in diesen Monaten haben selten mit fehlender Eignung zu tun und meist mit ausbleibender Einarbeitung, unklaren Erwartungen oder einem Bild der Stelle, das im Verfahren geschönt wurde. Jede dieser Trennungen setzt den vollen Cost per Hire erneut an.

So hilft Teamtailor

Teamtailor überträgt die Einstellung in einen Onboarding-Plan mit Aufgaben und Terminen für die ersten Monate, inklusive fester Rückmeldegespräche vor Ablauf der Probezeit.

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